AIRE – Anagrafe Italiani Residenti Allestero

Das Register der Italiener und Italienerinnen, die Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wurde per Gesetz am 27. Oktober 1988 begründet und enthält die wichtigsten Daten dieser italienischen Bürger. Voraussetzung dafür ist, dass diese bereits seit mindestens zwölf Monaten außerhalb Italiens leben. Verwaltet wird das AIRE-Register von den einzelnen Gemeinden, die basierend auf Daten und Informationen der konsularischen Vertretungen im Ausland die Daten pflegen.

Der Eintrag im AIRE ist wichtig um Rechte geltend zu machen

Anagrafe Italiani residenti all'estero Die Inskription in dieses Register gehört zu den staatsbürgerlichen Pflichten eines jeden im Ausland lebenden Italieners (Artikel 6 des Gesetzes 470/1988) und ist eine Voraussetzung für den Zugang zu einer Reihe von Dienstleistungen der konsularischen Vertretungen im Ausland. Auf diese Weise können im Ausland lebende Staatsbürger auch wichtige Rechte geltend machen, wie zum Beispiel: Die Möglichkeit der Stimmabgabe bei politischen Wahlen und Referenden für die Korrespondenz in der Wahlheimat, außerdem für die Wahl der italienischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments in den Wahllokalen des diplomatisch-konsularischen Netzes in den EU-Ländern.

Darüber hinaus besteht für im Ausland lebende Italiener nur so die Möglichkeit der Erlangung, Erteilung oder Erneuerung von Identitäts-und Reisedokumenten und Zertifizierungen. In Nicht-EU-Ländern kann auch nur durch den Eintrag im AIRE die Möglichkeit zur Erneuerung eines Führerscheins im Heimatland aufrechterhalten werden.

Wer sich verpflichtend eintragen muss

Bürger, die bereits im Vorhinein wissen, dass sie ihren Wohnsitz für eine längere Dauer als zwölf Monate ins Ausland verlegen werden, müssen dies unbedingt vorab im AIRE eintragen lassen. Darüber hinaus auch jene Italiener, die bereits im Ausland leben weil sie dort geboren wurden, jedoch einen späteren Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft anstreben.

Wer auf einen Eintrag im AIRE verzichten kann

Menschen, die vorab wissen, dass sie sich nicht länger als ein Jahr im Ausland aufhalten werden. Dies betrifft zum Beispiel saisonale Arbeitskräfte. Auch staatliche Bedienstete die im Ausland ihren beruflichen Verpflichtungen nachgehen und die nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und über konsularische Beziehungen von 1961 bis 1963 bei der Kommission angemeldet wurden. Schließlich müssen auch italienische Soldaten, die außerhalt des Heimatlandes im Verwaltungsdienst oder innerhalb von NATO-Strukturen tätig sind nicht im AIRE eingetragen werden.

Eintragung im Anagrafe Italiani Residenti Allestero binnen 90 Tagen nach Umzug

italiaDer Eintrag im AIRE wird binnen neunzig Tagen nach Meldung des Wohnsitzes im Ausland durch das jeweilige zuständige Konsulat veranlasst und bedingt die gleichzeitige Streichung aus dem italienischen Bevölkerungsregister, „Anagrafe della Popolazione Residente“ (A.P.R.) genannt, in der Heimatgemeinde.

Antragsformulare und nötige Dokumente für das italienische Einwohnermeldeamt

Das entsprechende Antragsformular zum Eintrag im AIRE, das auf den Internetseiten der italienischen Konsulate zum Download bereit steht, muss gemeinsam mit einem dokumentierten Nachweis des nunmehr neuen tatsächlichen Wohnsitzes eingereicht werden. Folgende Dokumente können für die Dokumentation verwendet werden: Von der ausländischen Behörde ausgestellte Meldezettel, Aufenthaltserlaubnis, Personalausweis, Arbeitsverträge etc.. Wird der Antrag nicht persönlich eingereicht, ist auch eine Kopie des Ausweises des Antragstellers beizulegen.

Die Beantragung des Eintrags im AIRE kann auch im Büro des Konsulats direkt durchgeführt werden, in diesem Fall müssen die konsularischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Dokumentation vor Ort prüfen.

Wichtige Information: Der Eintrag im Anagrafe Italiani Residenti Allestero ist GRATIS!

Für weitere Informationen zur Übermittlung der Formular-Vorlage per Post, Fax, E-Mail etc. ist es empfehlenswert, die Website des im Ausland zuständigen Konsulats zu besuchen .

Daten ändern oder vervollständigen

meldepflicht
Italiener im Ausland sollten Ihre Daten im AIRE immer auf dem aktuellen Stand halten

Italienische Staatsbürger sind selbst dafür verantwortlich, Änderungen ihrer Personaldaten unverzüglich der konsularischen Vertretung zu melden und diese Änderungen im AIRE eintragen zu lassen. Hier einige Beispiele für einzutragende Änderungen der Personaldaten: Verlegung des Wohnsitzes im Ausland; Änderungen des Familienstands, auch die Transkription von ausländischen Dokumente in Italien betreffend ( Heirat, Geburt, Scheidung, Tod, etc.); dauerhafte Rückkehr nach Italien; Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft.

Sollten Italiener die im Ausland leben dieser Pflicht nicht nachkommen führt dies dazu, dass es dem italienischen Staat aus Mangel an aktuellen Informationen, insbesondere in Bezug auf Adressänderungen, unmöglich ist, mit dem Bürger in Kontakt zu bleiben und ihm nötige Unterlagen für die Briefwahl zukommen zu lassen. Es ist wichtig dass die neue Adresse, den jeweiligen Standards der Post in der neuen Wahlheimat entsprechend, korrekt an die zuständigen Behörden in Italien übermittelt wird.

Austrag aus dem Einwohnermeldeamt

Ein Austrag aus dem AIRE ist unbedingt nötig, wenn sich Italiener im Ausland nach ihrer Rückkehr in die Heimat wieder im italienischen Bevölkerungsregister, dem Anagrafe della Popolazione Residente (A.P.R.), eintragen lassen wollen. Weiters erfolgt der Austrag aus dem AIRE nach dem Ableben. Außerdem erfolgt eine Streichung bei vermeintlicher Unerreichbarkeit italienischer Bürger im Ausland – es sei denn, diese können das Gegenteil beweisen. Eine Löschung aus dem Register wird seitens des Staates automatisch hundert Jahre nach der Geburt der eingetragenen Person oder bei Nichtbekanntgabe von Adressänderungen im Ausland sofern die neue Adresse auch nicht recherchierbar ist. Schließlich kommt es bei Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft selbstverständlich auch zu einem Austrag im AIRE.

Weiterführende Links:

http://www.esteri.it/MAE/IT/Italiani_nel_Mondo/ServiziConsolari/AIRE.htm

http://www.servizidemografici.interno.it/sitoCNSD/pagina.do?metodo=homeSettore&servizio=navigazione&codiceFunzione=PR&codiceSettore=AI

http://www.emigrati.it/Emigrazione/Anagrafe_I_Residenti_Estero.asp